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Risikohinweis

WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER VERLUSTRISIKEN BEI FINANZTERMINGESCHÄFTEN

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei Börsentermingeschäften Gewinnchancen grundsätzlich mit hohen Verlustrisiken einhergehen können. Jeder Anleger, der ein Börsentermingeschäft eingehen will, muss zuvor umfassend über die möglichen Risiken informiert werden.

 

GRUNDSÄTZLICHES ÜBER VERLUSTRISIKEN BEI FINANZTERMINGESCHÄFTEN

Das Börsengesetz (§ 37d Abs. 1) sieht vor, dass potentielle Anleger über die nachfolgenden Risiken informiert werden müssen:

Verfall oder Wertminderung

Die Rechte, die Sie aus Finanztermingeschäften erwerben, können verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Geschäfte stets nur zeitlich befristete Rechte verschaffen. Je kürzer die Frist ist, desto größer kann Ihr Risiko sein.

Unkalkulierbare Verluste

Bei Verbindlichkeiten aus Finanztermingeschäften kann Ihr Verlustrisiko vorab unbestimmbar sein; potentielle Verluste können auch über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinaus Ihr sonstiges Vermögen erfassen.

Fehlende Absicherungsmöglichkeiten

Geschäfte, mit denen Risiken aus eingegangenen Finanztermingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen (Glattstellungsgeschäfte), können möglicherweise nicht oder nur zu einem verlustbringenden Preis getätigt werden.

Zusätzliches Verlustpotential bei Kreditaufnahme oder aus Wechselkursschwankungen

Ihr Verlustrisiko erhöht sich, wenn Sie für Ihr Finanztermingeschäft einen Kredit in Anspruch nehmen. Dasselbe ist bei einem Termingeschäft der Fall, bei dem Ihre Verpflichtungen oder Ansprüche auf ausländische Währungen oder eine Rechnungseinheit (z. B. Euro) lauten.

 

DIE RISIKEN BEI DEN EINZELNEN GESCHÄFTSARTEN

KAUF VON OPTIONEN
Kauf einer Option auf Wertpapiere, Devisen, Rohstoffe oder Edelmetalle

Das Geschäft: Bei einem Kauf von Optionen auf Wertpapiere, Devisen, Rohstoffe oder Edelmetalle, erwerben Sie den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme der genannten Basiswerte zu dem beim Kauf der Option bereits festgelegten Preis.

Ihr Risiko: Eine Kursveränderung des Basiswertes, also z. B. der Aktie, die Ihrer Option als Vertragsgegenstand zugrunde liegt, kann den Wert Ihrer Option mindern. Zu einer Wertminderung kommt es im Fall einer Kaufoption (Call) bei Kursverlusten, im Fall einer Verkaufsoption (Put) bei Kursgewinnen des zugrundeliegenden Vertragsgegenstandes. Tritt eine Wertminderung Ihrer Option ein, so erfolgt diese stets überproportional zur Kursveränderung des Basiswertes, sogar bis hin zur Wertlosigkeit Ihrer Option.

Eine Wertminderung Ihrer Option kann aber auch dann eintreten, wenn der Kurs des Basiswertes sich nicht ändert, weil der Wert Ihrer Option von weiteren Preisbildungsfaktoren (z. B. Laufzeit oder Häufigkeit und Intensität der Preisschwankungen des Basiswerts) mitbestimmt wird. Wegen der begrenzten Laufzeit einer Option können Sie dann nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis der Option rechtzeitig wieder erholen wird. Erfüllen sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht, und verzichten Sie deshalb auf die Ausübung der Option oder versäumen Sie die Ausübung, so verfällt Ihre Option mit Ablauf ihrer Laufzeit. Ihr Verlust entspricht dann dem für die Option gezahlten Preis zuzüglich der entstandenen Transaktionskosten.

Kauf einer Option auf Terminkontrakte

Das Geschäft: Beim Kauf einer Option auf einen Terminkontrakt erwerben Sie das Recht, zu im vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z. B. Wertpapieren, Devisen, Rohstoffen oder Edelmetallen verpflichten.

Ihr Risiko: Auch diese Option unterliegt zunächst den unter 1. beschriebenen Risiken. Nach Ausübung der Option gehen Sie allerdings neue Risiken ein: Diese richten sich nach dem dann zustande kommenden Terminkontrakt und können weit über Ihrem ursprünglichen Einsatz - das ist der für die Option gezahlte Preis - liegen. Sodann treffen Sie zusätzlich die Risiken aus den nachfolgend beschriebenen Börsentermingeschäft mit Erfüllung per Termin.

 

VERKAUF VON OPTIONEN UND FINANZTERMINGESCHÄFTE MIT ERFÜLLUNG PER TERMIN
Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption auf Wertpapiere, Devisen, Rohstoffe oder

Edelmetalle

Das Geschäft: Als Verkäufer per Termin gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen, Rohstoffe oder Edelmetalle zu einem vereinbarten Kaufpreis zu liefern. Als Verkäufer einer Kaufoption trifft Sie diese Verpflichtung nur dann, wenn die Option ausgeübt wird.

Ihr Risiko: Steigen die Kurse, müssen Sie dennoch zu dem zuvor festgelegten Preis liefern, der dann ganz erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. Sofern sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, bereits in Ihrem Besitz befindet, kommen Ihnen steigende Marktpreise nicht mehr zugute. Wenn Sie ihn erst später erwerben wollen, kann der aktuelle Marktpreis erheblich über dem im Voraus festgelegten Preis liegen. In dieser Preisdifferenz liegt Ihr Verlust.

Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar, d.h. theoretisch unbegrenzt. Es kann weit über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den Liefergegenstand nicht besitzen, sondern sich erst bei Fälligkeit damit eindecken wollen. In diesem Fall können Ihnen erhebliche Verluste entstehen, da Sie je nach Marktsituation eventuell zu sehr hohen Preisen kaufen müssen oder aber entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung nicht möglich ist.

Beachten Sie: Befindet sich der Vertragsgegenstand, den sie zu liefern haben, in Ihrem Besitz, so sind Sie zwar vor Eindeckungsverlusten geschützt. Werden aber diese Werte für die Laufzeit Ihres Börsentermingeschäftes (als Sicherheiten) ganz oder teilweise gesperrt gehalten, können Sie während dieser Zeit oder bis zur Glättung Ihres Terminkontraktes hierüber nicht verfügen und die Werte auch nicht verkaufen, um bei fallenden Kursen Verluste zu vermeiden.

Kauf per Termin und Verkauf einer Verkaufsoption auf Wertpapiere, Devisen, Rohstoffe oder Edelmetalle

Das Geschäft: Als Käufer per Termin oder als Verkäufer einer Verkaufsoption gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen, Rohstoffe oder Edelmetalle zu einem festgelegten Preis abzunehmen.

Ihr Risiko: Auch bei sinkenden Kursen müssen Sie den Kaufgegenstand zum vereinbarten Preis abnehmen, der dann erheblich über dem aktuellen Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar und kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Wenn Sie beabsichtigen, die Werte nach Abnahme sofort wieder zu verkaufen, sollten Sie beachten, dass Sie unter Umständen keinen oder nur schwer einen Käufer finden; je nach Marktentwicklung kann Ihnen dann ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich sein.

Verkauf einer Option auf Terminkontrakt

Das Geschäft: Beim Verkauf einer Option auf einen Terminkontrakt gehen Sie die Verpflichtung ein, zu im Vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z. B. Wertpapieren, Devisen, Rohstoffen oder Edelmetallen verpflichten.

Ihr Risiko: Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeübt werden, so unterliegen Sie dem potentiellen Risiko eines Verkäufers oder Käufers per Termin, wie es unter Ziff. 1. und 2. dieses Abschnittes II. beschrieben ist.

 

OPTIONS- UND TERMINKONTRAKTE MIT DIFFERENZAUSGLEICH

Das Geschäft: Bei manchen Finanztermingeschäften findet nur ein Barausgleich statt. Hierbei handelt es sich insbesondere um:

  • Options- oder Terminkontrakte auf einen Index, also auf eine veränderliche Zahlengröße, die aus einem nach bestimmten Kriterien festgelegten Bestand von Wertpapieren errechnet wird und deren Veränderungen die Kursbewegungen dieser Wertpapiere widerspiegeln.
  • Options- oder Terminkontrakte auf den Zinssatz für eine Termineinlage mit standardisierter Laufzeit.

Ihr Risiko: Wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, haben Sie die Differenz zu zahlen, die zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem aktuellen Marktkurs bei Fälligkeit des Geschäfts besteht. Diese Differenz macht Ihren Verlust aus. Die maximale Höhe Ihres Verlustes lässt sich im Vorhinein nicht bestimmen. Er kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen.

 

WEITERE RISIKEN MIT WÄHRUNGSSCHWANKUNGEN

Börsentermingeschäfte mit Währungsrisiko

Das Geschäft: Wenn Sie ein Finanztermingeschäft eingehen, bei dem Ihre Verpflichtung oder die von Ihnen zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit (z. B. Euro) lautet oder sich der Wert des Vertragsgegenstandes hiernach bestimmt (z. B. bei Gold), sind Sie einem zusätzlichen Währungsrisiko ausgesetzt.

Ihr Risiko: In diesem Fall ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des zugrundeliegenden Vertragsgegenstandes gekoppelt. Vielmehr können Wechselkursschwankungen am Devisenmarkt die Ursache für zusätzliche unkalkulierbare Verluste sein: Sie können:

  • den Wert der erworbenen Option verringern
  • den Vertragsgegenstand verteuern, den Sie zur Erfüllung des Börsentermingeschäftes liefern müssen, wenn er in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit zu bezahlen ist. Dasselbe gilt für eine Zahlungsverpflichtung aus dem Finanztermingeschäft, die Sie in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit erfüllen müssen.
  • den Wert oder den Verkaufserlös des aus dem Börsentermingeschäft abzunehmenden Vertragsgegenstandes oder den Wert der erhaltenen Zahlung vermindern.

II. Risikoausschließende oder einschränkende Geschäfte

Vertrauen Sie nicht darauf, dass während der Vertragslaufzeit grundsätzlich Geschäfte abgeschlossen werden können, durch die Sie Ihre Risiken aus Finanztermingeschäften kompensieren oder einschränken können. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt von den Marktverhältnissen und auch von der Ausgestaltung Ihres jeweiligen Termingeschäftes ab. Unter Umständen können Sie ein entsprechendes Geschäft nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis tätigen, so dass Ihnen ein Verlust entsteht.

III. Inanspruchnahme von Kredit

Ihr Risiko erhöht sich, wenn Sie insbesondere den Erwerb von Optionen oder die Erfüllung Ihrer Liefer- oder Zahlungsverpflichtungen aus Finanztermingeschäften über Kredit finanzieren. In diesem Fall müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Setzen Sie daher nie darauf, den Kredit aus eventuellen Gewinnen des Börsentermingeschäftes verzinsen und zurückzahlen zu können, sondern prüfen Sie vor Geschäftsabschluss Ihre persönliche finanzielle Situation daraufhin, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten.

D. VERBRIEFUNG IN WERTPAPIEREN

Die Risiken aus den oben geschilderten Geschäften ändern sich nicht, wenn die Rechte und Pflichten in einem Wertpapier (z. B. Optionsschein) verbrieft sind.



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