PFG Interessenkonflikt-Policy

Die PFG Europe GmbH richtet ihr geschäftliches Handeln an den Zielen und Interessen ihrer Kunden aus und ist bestrebt, Interessenkonflikte, die im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können, zu vermeiden. Aus diesem Grund treffen wir angemessene Maßnahmen zur Identifizierung und Vermeidung von Interessenkonflikten, die im Rahmen unserer Wertpapier- und Wertpapiernebendienstleistungen auftreten können. Dennoch ist mit Hinblick auf die Tätigkeiten der PFG das Auftreten möglicher Interessenkonflikte nicht vollends auszuschließen. Sollten trotz sorgfältiger Handhabung Interessenkonflikte nicht gänzlich zu vermeiden sein, begegnet die PFG diesen mit angemessenen internen Strategien und Verfahren und informiert die Kunden über die entsprechenden Interessenkonflikte.

1. Anwendungsbereich

Die PFG Interessenkonflikt-Policy ist von allen Mitarbeitern der PFG einzuhalten. Zu diesem Zweck wird diese Policy allen Mitarbeitern zugänglich gemacht und ist von diesen zur Kenntnis zu nehmen. Ergänzend finden die bei der PFG bestehenden grundlegenden Verfahren, wie etwa die PFG Best Execution Policy Anwendung.

Die vorliegende Policy bezieht sich auf alle Interessenkonflikte, die bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen entstehen und zu einer Beeinträchtigung von Kundeninteressen führen können. Interessenkonflikte können auftreten zwischen der PFG und/oder ihren Mitarbeitern und dem Kunden oder den Kunden untereinander.

2. Grundsätzliches

Um den Einfluss sachfremder Interessen auf unsere Dienstleistungen zu vermeiden erwarten wir von unseren Mitarbeitern die Einhaltung der festgelegten Richtlinien, ein rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung der Marktstandards und insbesondere die Beachtung der Kundeninteressen.

3. Potenzielle Interessenkonflikte bei der PFG

Nach sorgfältiger Untersuchung wurden folgende Sachverhalte erfasst, aus denen potenzielle Interessenkonflikte bei der PFG entstehen könnten:

1.      umsatzabhängige Vergütung im Rahmen der Anlagevermittlung (Vertriebsprovisionen)

2.      in der Finanzportfolioverwaltung anfallende Transaktionsgebühren

3.      das Zusammentreffen von mehreren gleichartigen Kundenaufträgen

4.      Mitarbeitergeschäfte

5.      Erhalt von Zuwendungen Dritter

4. Vorkehrungen zur Vermeidung von / Umgang mit Interessenkonflikten

Die PFG trifft wirksame organisatorische und administrative Vorkehrungen, um alle geeigneten Schritte zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen von Interessenkonflikten auf ihre Kunden zu unternehmen.

Nachfolgend werden die wichtigsten Methoden für den Umgang mit Interessenkonflikten dargestellt:

4.1. Mitarbeiterleitsätze

Die PFG hat im Rahmen ihrer Mitarbeiterleitsätze alle Mitarbeiter zur Einhaltung der Grundsätze des Unternehmens zum Umgang mit Interessenkonflikten verpflichtet. Bestehende und potenzielle Interessenkonflikte sowie jeglicher Verdacht, dass gegen ein Gesetz oder eine Bestimmung verstoßen wurde, sind umgehend der Geschäftsleitung oder dem Compliance-Beauftragten zu melden.

4.2. Mitarbeiter-Schulung

Um alle potentiellen Interessenkonflikte einzubeziehen finden zudem entsprechende Schulungen und die Sensibilisierung der PFG Mitarbeiter bezüglich dieses Themas statt. Dadurch können eventuell aufkommende Interessenkonflikte zeitnah identifiziert und ein angemessener Umgang mit ihnen gewährleistet werden.

4.3. Geschäfts- und Vertraulichkeitsbereiche (Chinese Walls)

Tätigkeiten, die aufgrund ihrer Eigenschaften zu Interessenkonflikten führen können, werden innerhalb der Organisation getrennt (z.B. Kunden- und Handelsabteilung). Zusätzlich wird der Informationsfluss zwischen den verschiedenen Geschäftseinheiten beschränkt. So wird sichergestellt, dass unsere Tätigkeiten mit angemessener Unabhängigkeit durchgeführt werden.

4.4. Mitarbeitervergütung

Die PFG zählt aufgrund ihrer Größe, der Bilanzsumme und der Art der Geschäftstätigkeit zu den kleinen Instituten und ist kein so genanntes systemrelevantes Institut im Sinne der InstitutsVergV.  Gelder oder Wertpapiere von Kunden werden von der PFG nicht angenommen. Da ein Vergütungsausschuss nicht existiert, wird das Vergütungssystem regelmäßig durch die Geschäftsleitung überprüft, die jährlich- nach den Vorgaben der InstitutsVergV -  einen Vergütungsbericht erstellt.

 

Das Vergütungssystem der PFG ist angemessen, transparent und zielt auf die nachhaltige Entwicklung des Instituts ab. Durch die laufenden Kontrollen ist gewährleistet, dass die angemessene Eigenmittelausstattung nicht beeinträchtigt wird. Anreize, welche die Mitarbeiter zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken verleiten oder die der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten zuwiderlaufen könnten, werden hinreichend vermieden. Umsatzabhängige Vergütungen oder andere Anreize sind derzeit weder an die Mitarbeiter noch an die Geschäftsleitung gezahlt worden. Alle Mitarbeiter erhalten fixe Vergütungen, einschließlich der Geschäftsleitung.

 

Offenlegung gemäß § 7 InstVergV

 

Die Summe der im Jahr 2011 an die Mitarbeiter und Geschäftsleitung gezahlten Fixgehälter einschließlich der Sozialabgaben beläuft sich auf ca. 840.000,00 €.

Sofern für das abgelaufene Geschäftsjahr ein Budget für freiwillige Sonderzahlungen vorhanden ist, können solche in Einzelfällen gewährt werden. Hierüber entscheidet die Geschäftsleitung individuell und nach festgelegten Kriterien. Im Jahr 2011 wurden aufgrund besonderer projektbezogener Leistungen Sonderzahlungen in geringfügiger Höhe an Mitarbeiter gewährt.

 

4.5. Vermeidung von Churning

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten aus der Steigerung der umsatzabhängigen Vergütungen in Folge unnötiger und wirtschaftlich sinnloser Transaktionen in Finanzinstrumenten wurden verschiedene Verfahren und Kontrollen eingerichtet. Beispielsweise erfolgt die Auswahl von Finanzinstrumenten oder Verkaufsentscheidungen zu Finanzinstrumenten auf der Grundlage objektivierter Daten. Hinzu kommt, dass es keine umsatzabhängigen Vergütungsbestandteile für einzelne Mitarbeiter bei der PFG gibt. Außerdem werden die Umsätze regelmäßig von einer unabhängigen Stelle (Compliance) auf Auffälligkeiten hinsichtlich Churning geprüft.

4.6. Regelungen für Mitarbeitergeschäfte

Von der PFG entwickelte Dokumente und Verfahren stellen sicher, dass eine sachgerechte Handhabung von Mitarbeitergeschäften stattfindet. So wird gewährleistet, dass Kundeninteressen nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es Mitarbeitern der PFG nicht gestattet, ein Konto bei einem Institut zu führen, das auch die Konten für die PFG Kunden führt. Zudem sind alle Mitarbeiter zur sofortigen Offenlegung sämtlicher Wertpapiergeschäfte verpflichtet, die sie für eigene oder fremde Rechnung ausführen. Sollte dies als notwendig erachtet werden, werden Handelsbeschränkungen auferlegt.

4.7. Zusammentreffen von Kundenaufträgen

Die PFG hat Vorkehrungen getroffen, dass Kundenaufträge redlich im Verhältnis zu anderen Kundenaufträgen in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden. Bei einer Zusammenlegung von Kundenaufträgen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung werden die Interessen der einzelnen Kunden gewahrt. Hierzu hat die PFG eine Organisationsanweisung erlassen sowie entsprechende Verfahren und Kontrollen eingerichtet.

4.8. Zuwendungen

Bei der PFG gibt es keine Zuwendungen Dritter im Sinne des § 31d WpHG. Alle Erlöse aus den Wertpapierdienstleistungen sind in den Kundenverträgen dargestellt und offengelegt.

4.9. Geschenke und Anreize

Die Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen persönlichen Vorteilen werden durch interne Vorschriften geregelt. Dadurch wird sichergestellt, dass Mitarbeiter ihre Position innerhalb der PFG nicht für persönliche Bereicherungen missbrauchen.

4.10. Überprüfung der Einhaltung der PFG Richtlinien

Die Einhaltung der Richtlinien wird durch unabhängige Revisionen und interne Kontrollen überprüft.

5. Nicht auszuschließende Interessenkonflikte

Folgende potenzielle Interessenkonflikte lassen sich trotz sorgfältiger Vorkehrungen aufgrund der Geschäftstätigkeit der PFG nicht vollkommen ausschließen:

1. Interessenkonflikte bei der Vermittlung von Produkten oder Dienstleistungen, aus denen Umsatz- oder Provisionsinteressen der PFG oder ihrer Mitarbeiter entstehen (Vertriebsprovisionen).

2. Interessenkonflikte in der Finanzportfolioverwaltung, da bei Transaktionen Handelsgebühren für die PFG anfallen.

6. Offenlegung

Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 werden alle Kunden im Rahmen der „PFG Information für Privatkunden“ vor Aufnahme der Geschäfte über diese Interessenkonflikte informiert. Zusätzlich werden die Kunden auf diese Interessenkonflikt-Policy verwiesen, welche auf unserer Internetseite dargestellt (www.pfgeurope.eu | Über PFG | Interessenkonflikte) und den Kunden mit den Vertragsunterlagen in Schriftform zur Verfügung gestellt wird.

 



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